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Grundlagen

Grundlagen Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen guten Freund. Dieser Freund ist Ihnen derartig ergeben, daß er nicht nur Ihre Geschäfte führt, Verpflichtungen und Schulden übernimmt, Ihnen Kapital beschafft, Ihnen u.a. helfen kann eine neue Existenz aufzubauen, Sie vor Gläubigern und den Steuerbehörden schützt, sondern – wenn es sein muß – sogar für Sie stirbt!

Sie meinen, einen derartigen Freund gibt’s nicht? Sie werden lachen, aber eine U.S. Corporation kann tatsächlich ein derartiger Freund sein. Die U.S. Corporation ist nämlich eine juristische Person und hat als solche dieselben Rechte und Privilegien einer natürlichen Person. Als solche kann sich die Corporation an Firmen beteiligen, Darlehen aufnehmen, sich durch Verkauf von Anteilen (Aktien) kapitalisieren, Eigentum an Immobilien erwerben, Investitionsgüter kaufen und diese natürlich auch wieder veräußern. Die Corporation kann als Mutter-, Schwester- oder Tochtergesellschaft, als Holding-, Consulting- oder Auffanggesellschaft auftreten, sie kann sogar als eingetragener Verein dienen. Kurz: Sie kann weltweit sämtliche – legale – Unternehmungen ausüben.

Und das, ohne die üblichen Risiken, die normalerweise jedem Geschäftsmann, der selbständig tätig wird, täglich drohen! (Schlimmstenfalls kann man die Corporation bei zu großer Verschuldung sogar sterben lassen, ohne daß der Eigentümer für diese Schulden verantwortlich gemacht werden kann).

Eine von uns gegründete U.S. Corporation ist nicht zweckgebunden, da von unseren Anwälten die Corporationssatzungen behördlich derart eingetragen werden, daß die Corporation von der Verpflichtung, an gewisse Geschäftszwecke gebunden zu sein, befreit ist. Wenn man also jemals seine geschäftlichen Aktivitäten verlagern will, wie wenn man z.B. das Finanzconsulting aufgeben will, weil man Freude am Brotbacken bekommen hat; Kein Problem mit einer U.S.-Corporation, wie sie von uns angelegt, formuliert und amtlich dokumentiert worden ist, es wird bei Änderung des Geschäftszwecks keine Neugründung fällig, nicht einmal eine Satzungsänderung ist notwendig.