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faq

  •   "Kann ein Europäer ohne Wohnsitz in den USA eine Florida Corporation gründen?"
  •   "Kann auch die US - Gesellschaft meinen derzeitigen Firmennamen tragen ?"
  •   "Muss mein Name als Inhaber einer Corporation in amtlichen Dokumenten erscheinen ?
  •   "Wie läuft die Gründung ab und wieviel muss ich investieren ?"
  •   "Benötige ich ein spezielles Visum oder Green Card?"
  •   "Welche Gesellschaftsform soll ich gründen und welche steuerlichen Konsequenzen hat es?"
  •   "Wird die Corporation auch in Europa anerkannt ?“
  •   "Muss ich nach der Gründung in Florida leben ?“
  •   "Kann ich eine Sozialversicherungsnummer bekommen?"
  •   "Muss die Corporation Steuern zahlen?"
  •   "Muss die Corporation sofort geschäftlich aktiv werden?"
  •   "Kann mir die Corporation zu einer Aufenhaltsgenehmigung oder einer Green Card verhelfen ?"
  •   "Wie eröffne ich ein Bankkonto für meine Corporation ?"
  •   "Wie hoch sind die Gründungskosten"
  •   "Mit welchen Folgekosten muss ich rechnen ?"

Antworten :

 

 

"Kann ein Europäer ohne Wohnsitz in den USA eine Florida Corporation gründen?"
Ja, grundsätzlich kann ein Ausländer eine Corporation in Florida gründen. Der Gründer der Gesellschaft ist anfänglich meistens ein Dienstleister, der sog. „Incorporator“ der dann zu Gunsten der Aktionäre (Eigentümer) zurücktritt. Die Gesellschaft wird beim Staatssekretar des Bundessstaates Florida in der Hauptstadt Tallahassee registriert.


"Kann auch die US - Gesellschaft meinen derzeitigen Firmennamen tragen ?"
Das geht natürlich, solange der Name noch nicht vergeben ist Die Verfügbarkeit des Namens der zu beantragenden Corporation sollte vorab geprüft werden. (erledigen wir) Um Verwechslungen zu vermeiden, darf ein gleicher oder auch ähnlicher Name nicht zweimal vergeben werden.
Der Firmenname muss das Wort "Corporation", "Company" oder ähnliches oder Abkürzungen wie "Inc." oder "Corp." enthalten, um herauszustellen, dass es sich um eine Gesellschaft handelt und nicht um eine Einzelperson.

 "Muss mein Name als Inhaber einer Corporation in amtlichen Dokumenten und Auskünften erscheinen ?
Nein, muss er nicht. Auf Wunsch können Sie völlig anonym bleiben. Die Aktionäre (Eigentümer) müssen weder genannt noch registiert sein. Die Aktionäre können Einzelpersonen oder andere Corporations einschliesslich ausländischer Gesellschaften sein. Wenigstens ein Mitglied des Verwaltungsrates bzw. der Geschäftsführung muss in der Satzung genannt sein. Eine Person kann alle Positionen und Titel der Corporation haben: Aufsichtsrat ("Director"), Vorstand ("President"), Sekretär ("Secretary"), und Finanzvorstand ("Treasurer"). Diese Personen brauchen keine ständigen Einwohner Floridas zu sein und könnten das Geschäft auch von ausserhalb Floridas führen.
Um eine Corporation in Florida zu gründen, brauchen Sie keine Reise zu buchen. Alle Formalitäten werden bequem per Post, Fax oder auch online durch uns für Sie veranlasst.
Es wird verlangt, dass die Corporation immer einen Gesellschaftssitz und einen eingetragenen Vertreter ("registered agent") mit zustellungsfähiger Straßenanschrift in Florida hat.

"Wie läuft die Gründung ab und wieviel muss ich investieren ?"
Sie können Ihre Corporation durch uns gründen. Dies geht entweder per Post, Fax, oder auch telefonisch. Die Gründungskosten sind vergleichsweise gering
Zum Haftenden- oder Einlagekapital ist folgendes zu sagen : Normalerweise sind $ 100.- Kapital ausreichend. Das wären z.B. 100 Aktien mit einem Wert von $ 1.- pro Aktie. Deshalb ist ein grosses Kapital, wie es z.B. in Deutschland verlangt wird, in Florida nicht notwendig. Hierzu bedarf es dann einer intensiveren Beratung, für die wir selbstverständlich gern zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Höhe des Grundkapitals gilt jedoch in jedem Falle, daß kein Nachweis über die tatsächliche Einzahlung des Betrages erbracht werden muss.

 

"Benötige ich ein spezielles Visum oder Green Card?"
Nein, weder ein besonderes Visum noch eine "Green Card" wird von jemandem verlangt, dem eine Florida Corporation gehört. Wenn man in den USA Steuern zahlt, kann man ohne eine "Green Card" der Inhaber einer "S" Corporation sein.

"Welche Gesellschaftsform soll ich gründen und welche steuerlichen Konsequenzen hat es?"
Hier sind die wichtigsten drei Gesellschaftsarten, wobei eigentlich nur zwei für nicht-US Bürger in Frage kommen :
"C" Corporation ist der Typ Aktiengesellschaft (AG) grösserer Unternehmen. Die Körperschaft ist für die Schulden der Körperschaft verantwortlich, nicht jedoch für die einzelnen Aktionäre. Der Gewinn wird versteuert und die Dividenden werden an die Aktionäre gezahlt, die wiederum die Dividenden als Einkommen angeben müssen.
"S" Corporation haben die gleichen Funktionen und Vorzüge wie die "C Corporation", ausser dass sie nicht mehr als 35 Aktionäre haben können und dieselben aus steuerlichen Gründen U.S. Einwohner sein müssen. Das bedeutet allgemein, jemand der länger als 6 Monate in den U.S. leben darf. Jemand, der mit einem E-2 Investorvisum, einem L-1 Visum und sogar mit einem B-2 Touristenvisum in U.S. Steuern bezahlen muss, kann sich als Aktionär einer "S Corporation" qualifizieren. Der Hauptvorteil einer "S Corporation" ist, dass der Gewinn der Corporation an die Aktionäre weitergegeben wird und nicht von der Corporation versteuert werden muss, in so weit also die, bei Kapitalgesellschaften übliche, Doppelbesteuerung ausgehebelt wird..
Limited Liability Company (LLC) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftnung wie eine GmbH und einer "S Corporation" sehr änlich, weist jedoch einige Unterschiede auf. Ein grosser Unterschied ist, dass wenigsten zwei Personen zur Gründung dieser LLC benötigt werden. Die Inhaber müssen keine Amerikaner oder U.S. Steuerzahler sein. Es gibt noch ein paar formale Unterschiede, die aber in diesem Artikel nicht ausführlich genug erörtert werden können. Ob sich jetzt die LLC wie eine "S Corporation" qualifiziert, sollte man mit einem Steuerberater besprechen.

"Wird die Corporation auch in Europa anerkannt ?“
Selbstverständlich wird die Gesellschaft in Europa anerkannt. Sie kann eine Gewerbeerlaubnis beantragen, ein Konto eröffnen, Mitarbeiter einstellen, sich als Gesellschafter an einer europäischen Firma beteiligen, als Komplementär innerhalb einer GmbH & Co KG auftreten. Auch eine Eintragung ins Handelsregister ist möglich, wenn eine deutsche Niederlassung gegründet werden soll. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gründung benötigt man eine sog. Apostille“, die ein amtlich beglaubigtes Dokument darstellt. Sollte die Corporation in Europa über längere Zeiträume Geschäfte abwickeln, dient als Nachweis das so.gen. „certificate of good standing“, welches ebenfalls von Staat Florida erteilt wird, als Nachweis dafür, daß die Firma nach wie vor besteht und Ihren behördlichen und steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.

"Muss ich nach der Gründung in Florida leben ?“
Nein. Eine Person, die nicht in den USA persönlich anwesend ist, kann einen Dienstleister beauftragen, (gewöhnlich ist es ein Rechtsanwalt) die Gesellschaft zu gründen. Dieser Gesellschafter kann die Satzung der Gesellschaft unterschreiben. Der Vorstand und der Sekretär müssen die Aktien unterschreiben und die Eigentumsrechte an die Aktionäre geben. Später bei der Jahresversammlung können die Aktionäre dann die Dokumente unterschreiben. Das alles kann man bequem im Dialog mit uns per Post erledigen, wobei es sich viele unserer Mandanten nicht nehmen lassen, zur Jahreshauptversammlung persönlich nach Florida zu reisen (ist ja schliesslich eine Geschäftsreise und damit Betriebsausgabe....)


"Kann ich eine Sozialversicherungsnummer bekommen?"
Nicht unbedingt, Sozialversicherungsnummern werden nur an Personen vergeben, die Amerikaner sind, eine "Green Card" oder ein U.S. Visum mit Arbeitserlaubnis haben, wie z.B. die Inhaber eines E-2 Investment Visums oder eines L-1 Intra-Company Visums. Alle anderen Personen können eine Steuernummer von Finanzamt bekommen, wenn sie eine Steuerklärung abgeben..
"Corporations" müssen eine Steuernummer (Employer Identification Number - EIN) beim "Internal Revenue Service" (IRS) beantragen. Der Antrag muss von einer offiziellen Person (Inhaber eines Amtes) der neuen Corporation unterzeichnet sein. Wenn diese Person keine amerikanische Sozialversicherungsnummer hat, kann eine Kopie des ausländischen Reisepasses dem Antrag beigefügt werden, um vorab eine sogenannte ITIN (international taxpayer information number) zu beantragen. Die ITIN ersetzt dann die Funktion der Sozialversicherungsnummer.

"Muss die Corporation Steuern zahlen?"
Die Corporation hat zum Ende des Geschäftsjahres eine Steuererklärung abzugeben, normalerweise sind zwei Steuerarten, das Einkommen (income tax) und die materiellen Vermögenswerte (intangible tax) zu deklarieren.
Wenn die Corporation Produkte an den Endverbaucher in Florida verkaufen will, muss sie auch eine Florida Umsatzsteuernummer bei den Finanzbehörden beantragen und 7% Umsatzsteuer ("sales tax") kassieren und an den Staat abführen.

 "Muss die Corporation sofort geschäftlich aktiv werden?"
Nein, es ist nicht einmal erforderlich, dass eine Corporation überhaupt ein Geschäft betreibt. Eine Person kann sich z.B. allein als Corporation eintragen. Die Corporation kann für einen einzigen Zweck gegründet sein, um z.B. Immobilien, ein Boot oder Flugzeug zu besitzen .

"Kann mir die Corporation zu einer Aufenhaltsgenehmigung (VISA) oder einer Green Card verhelfen ?"
Die Corporation kann in mehreren Fällen eine große Hilfe zur Erreichung eines Visa- oder Einwanderungsstatus sein. Es muss aber ein aktives Geschäft aufgebaut werden, um sich für ein E-2 Investor oder L-1 Intra-Company Transfer Visum zu qualifizieren. Unser Büro in Florida verfügt über ein großes Netzwerk von (auch deutschsprachigen) Rechtsanwälten, die sich auf das amerikanische Einwanderungsrecht spezialisiert haben. Bei spezifischen Fragen zu diesem Thema schicken Sie uns bitte eine unverbindliche Anfrage per e-mail, wir werden Ihnen individuell Auskunft geben.

"Wie eröffne ich ein Bankkonto für meine Corporation ?"
Nach Etablierung der Corporation durch uns kann auf Wunsch eine sog. EIN (Employer Identification Number) oder einfach Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Diese ist zur Eröffnung eines Geschäftskontos in den USA notwendig. Bei Neugründung kann ebenfalls bei der Bank eine sog. Debit-Visa Karte beantragt werden, mit der Sie weltweit in Höhe Ihres Guthabens bezahlen können oder Bargeld in jedem Automaten bekommen. Nach längerer Geschäftstätigkeit und entsprechenden Kontoumsätzen steht der Erteilung einer "richtigen" Kreditkarte mit entsprechendem Limit nichts im Wege.
Auch in Europa kann die Corporation bei jeder Geschäftsbank ein Konto eröffnen. Dafür benötigen Sie in jedem Falle eine beglaubigte Vollmacht oder Apostille. Auch diese beantragen wir gern für Sie.

"Wie hoch sind die Gründungskosten"
Je nach Ihren Wünschen variieren die Kosten je nach Inanspruchnahme von Leistungen. In der Menuleiste auf der linken Seite der Homepage finden Sie einen Link zu unserem aktuellen Kostenverzeichnis

 

"Mit welchen Folgekosten muss ich rechnen ?"
Die Folgekosten sind, verglichen mit einer deutschen Aktiengesellschaft, sehr niedrig und richten sich im Grundsatz nach den Umsätzen und Gewinnen der Gesellschaft. Trotzdem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Folgekosten für die staatliche Administration, den "Registered Agent", die Bilanz und die Steuererklärung anfallen. Eine ungefähre Größenordnung der zu erwartenden Kosten erläutern wir Ihnen gerne per mail oder telefonisch.