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Existenzgründung und Einwanderung

Kann die Gründung einer US Corporation hilfreich bei der Erlangung eines Einwanderungsstatus oder Visas sein ?

Die Antwort ist ein eindeutiges JA !

Da die US Corporation auch in Europa uneingeschränkt rechtsfähig ist, kann sie dort Niederlassungen eröffnen und ein Gewerbe anmelden. Somit kann Sie weltweite Niederlassungen haben. Für sogenannte multinationale Corporations gibt es im amerikanischen Einwanderungsrecht einige hilfreiche Regelungen, die seit Jahren von bekannten Unternehmen genutzt werden

So kann innerhalb des Firmenverbundes ein Manager oder sonstige Führungskraft von der einen in die andere Niederlassung versetzt werden und zur Aufnahme der Tätigkeit in der US Niederlassung ein sogenanntes "Intracompany-Transferee Visa" beantragen. Die mit dem Visum verbundene Arbeitserlaubnis beschränkt sich dabei auf die Tätigkeit in der eigenen Corporation, aus dem Visastatus kann jedoch nach ca. 2 Jahren ein Antrag auf den sog. "Permanent Resident Status" (oder auch Green Card genannt) gestellt werden. Das Gleiche gilt selbstverständlich für Familienangehörige.

Die juristisch korrekte Gründung und Eintragung beider Unternehmensstandorte (Florida und Europa) ist dabei sehr wichtig. Sie können hierbei auf unser langjähriges "Know How" auf gerade diesem Gebiet zurückgreifen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist in jedem Falle kostenlos und unverbindlich.

Die Beantragung des Visas bei der Einwanderungsbehörde (INS) wird durch einen Fachanwalt für Einwanderungsrecht empfohlen, den wir Ihnen auf Wunsch gerne nachweisen.



Beispiel einer Green Card
Beispiel eines Visums / Aufenthaltsberechtigung