| Wenn die USA auch, verglichen mit vielen europäischen Ländern, steuerlich sehr interessant für Unternehmen sind, so sind auch hier Stuererklärungen abzugeben. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, daß eine nicht an der Börse gehandelte Aktiengesellschaft keine Bilanzierungspflicht hat. Eine einfachere Gewinn- und Verlustrechnung reicht in der Regel aus.
Um Ihnen größtmöglichen Service zu bieten, haben wir für alle Belange der kaufmännischen Buchführung und Abgabe der notwendigen Erklärungen einen In-House Tax Desk, der von der Belegerfassung über die korrekte Kontierung, Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Abschlüssen bis zur Abgabe der Erklärung alle relevanten Tätigkeiten übernimmt. |